So gründen Sie Ihr Unternehmen in Luzern

 
 
 

Überlegen Sie sich folgende Themen, bevor Sie sich für eine Rechtsform entscheiden:


Kapital: Gründungskosten, Kapitalbedarf und vorgeschriebenes Mindestkapital sind je nach Rechtsform unterschiedlich. Auch die Kapitalintensität der laufenden Geschäftstätigkeit und der mutmassliche Kapitalbedarf der nächsten drei bis fünf Jahre müssen in die Überlegungen einbezogen werden.


Risiko/Haftung: Die Unterschiede sind gross. Als Faustregel gilt: Je grösser Ihr Unternehmerrisiko oder Ihr finanzieller Einsatz ist, desto eher sollten Sie sich für eine Gesellschaftsform mit limitierter Haftung entscheiden.


Unabhängigkeit: Je nach Rechtsform ist Ihr Handlungsspielraum begrenzt. Überlegen Sie sich, ob Sie alleine oder mit Partnerinnen und Partnern arbeiten wollen und ob Sie reine Kapitalgeber oder mitgestaltende Partner für Ihren Betrieb möchten. Und: Wie stark hängt Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung von Ihrer Person ab?


Steuern: Die verschiedenen Unternehmensformen bringen unterschiedliche Steuerbelastungen mit sich. Je nach Gesell-schaftsform werden Geschäftseinkünfte und -vermögen des Unternehmens und des Eigentümers getrennt oder zusammen besteuert. Hohe Gewinne werden bei Kapitalgesellschaften tendenziell weniger hoch besteuert als bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmungen.


Soziale Sicherheit: Gewisse Sozialversicherungen sind je nach Rechtsform obligatorisch, freiwillig oder fehlen gar. So sind Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und der Beitritt in eine Pensionskasse ist freiwillig. Bei einer AG oder einer GmbH gilt hingegen auch der geschäftsführende Unternehmende als angestellt und ist somit sozialversichert.

 

Gesellschaftsformen: Als Kapitalgesellschaften kennt die Schweiz die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), während die Kollektiv-, die Kommanditgesell- schaft und die Einzelunternehmung als Personen- gesellschaften anzutreffen sind.

 

Zeitaufwand: Rechnen Sie für den reinen Gründungsprozess mit zwei bis vier Wochen (gilt ab Eingang des Gründungsantrages). In dringenden Fällen ist eine Gründung auch in kürzerer Zeit möglich.

 

Gründungskosten: Die Kosten einer Gründung bestehen aus Beratungs- und Beurkundungskosten. Sie belaufen sich, je nach Gesellschaftsform, auf CHF 500.– bis CHF 5'000.–. Für den Eintrag ins Kantonale Handelsregister fallen weitere Kosten in Höhe von einigen hundert Franken an.

 

Fragen Sie direkt bei unseren Netzwerkpartnern nach und informieren Sie sich über die Gründungskosten sowie die Vor- und Nachteile der von Ihnen gewünschten Rechtsform.

 
 
 
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